AGBs

§ 1Geltungsbereich

(1) Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeden Vertrages, jeder Lieferung und sonstigen Leistungen der Firma Ostalb PA,

Inhaber Michael Mühleck, In der Waage 6, 73463 Westhausen (im Folgenden „Ostalb PA“ genannt).

(2) Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Ostalb PA. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit,

als Ostalb PA diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, selbst ohne ausdrückliche weitere

Vereinbarung.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Ostalb PA sind freibleibend, außer dies ist im Angebot gesondert schriftlich vermerkt. Es handelt sich bei allen Angeboten

der Firma Ostalb PA um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die von Ostalb

PA gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, der zu erbringenden Dienstleistungen sowie der Verwendbarkeit von Geräten

für bestimmte Einsatzzwecke sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich

bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Die

Firma Ostalb PA übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Druckfehler.

Ostalb PA ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen, wenn die bestellte Leistung nicht verfügbar ist und der

Kunde ausdrücklich seine Zustimmung hierzu in seiner Bestellung erklärt hat, außer, die bestellte Leistung ist ausdrücklich als verbindlich

vereinbart. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich

vereinbart wird.

(2) Erfolgt eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail, so ist die Erklärung des Kunden dann verbindlich, wenn sie Ostalb PA zugegangen ist.

Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf durch Ostalb PA bereitsteht. Der

Vertrag und damit eine vertragliche Bindung von Ostalb PA kommt dann zustande, wenn Ostalb PA den Auftrag des Kunden in Text- oder

Schriftform bestätigt, oder diesen ohne weitere Rückmeldung stillschweigend ausführt.

(3) Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen erfolgen ausschließlich durch die

Geschäftsführung von Ostalb PA. Mündliche Vereinbarungen, Erklärungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich von der

Geschäftsführung bestätigt werden.

§ 3 Leistungsfristen und höhere Gewalt

(1) Die Vereinbarung von Leistungsfristen oder eines festen Leistungszeitraumes bedarf der Schriftform.

(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, wie zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, wie zum

Beispiel Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Während des Andauerns der eben

genannten Gründe ist Ostalb PA von der Erbringung der geschuldeten Leistung freigestellt.

(3) Ist für Ostalb PA die Erbringung der geschuldeten Leistung länger als 3 Monate aus oben (2) genannten Gründen nicht möglich, ist der

Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch,

wenn eine vereinbarte feste Leistungszeit aus Gründen gemäß § 3 Abs. 2 dieser Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden kann.

§ 4 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde stellt für durch ihn zu stellende Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands, Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach

den einschlägigen BG-Vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese Kräfte mit den für sie geltenden Regeln des

Arbeitsschutzes vertraut sind und diese Regeln einhalten. Ebenso ist der Kunde für sämtliche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich dieser

Kräfte (Sozialversicherung, Steuerrecht etc.) alleine verantwortlich und stellt die Firma Ostalb PA diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

(2) Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung der Firma Ostalb PA aufgeführten Stromanschluss mit entsprechender Absicherung und einer

elektrotechnisch zulässigen Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen.

(3) Bei Aufträgen unter Einsatz von Kraftfahrzeugen der Firma Ostalb PA hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche

Fahrgenehmigungen, insbesondere auch Maut- und Straßengebühren, kostenfrei und rechtzeitig vor Fahrtantritt bei der Firma Ostalb PA

vorliegen. Ebenso sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall notwendigen Sondererlaubnisse

vorliegen, insbesondere bezüglich Schwerlasttransporten, Sonn- und Feiertagsfahrten, Übermaßen, Sondertransporten, Befreiung von

Beschränkungen wegen Feinstaub-Ausstoß oder für den allgemeinen Verkehr gesperrte Flächen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anund

Abfahrt sowie die Entlade- und Lademöglichkeit für die Fahrzeuge von Ostalb PA uneingeschränkt und mit der notwendigen Tragfähigkeit

gewährleistet ist.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und

Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der geschuldeten Leistungen bei Ostalb PA erfragt werden können. Insbesondere haftet der

Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der

Leistung von Ostalb PA führen können, rechtzeitig und entsprechend der vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise

erbringen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen

entsprechend der technischen Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung, erbringen. Der Kunde selbst verpflichtet sich

gegenüber Ostalb PA, sämtliche Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit diese nicht ausdrücklich zum Gewerk

von Ostalb PA gehören bzw. für dieses vertraglich vereinbart sind.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anlagen der Firma Ostalb PA vor Regen, Schnee, Spritzwasser oder sonstigen

Witterungseinflüssen geschützt sind, außer die Gestellung von Witterungsschutz ist ausdrücklich vertragliche Verpflichtung der Firma Ostalb

PA.

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und Abbauzeiten aus dem

für die Arbeiten von Ostalb PA benötigten Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen oder das

Personal der Firma Ostalb PA ausgeht, durch die Anlagen der Firma Ostalb PA eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten der

Firma Ostalb PA durch diese Personen erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Insbesondere während der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im Gefahrenbereich befinden.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei Veranstaltungen, bei denen die Anlagen der Firma Ostalb PA über Nacht auf dem

Veranstaltungsgelände verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass die Anlagen innerhalb und insbesondere

außerhalb der Veranstaltungszeiten vor dem Zugriff Dritter oder vor Beschädigung oder Abhandenkommen geschützt sind.

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bühne gegenüber dem Publikum hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Kunde für

die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese Leistung ist durch Ostalb PA zu erbringen. Der Kunde

haftet im Übrigen für sämtliche Schäden dritter Personen, insbesondere Besucher, außer diese Schäden sind durch Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit der Firma Ostalb PA herbeigeführt worden.

(8) Der Kunde haftet für die Einhaltung der Regelungen der Versammlungsstättenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, sofern diese für

den im Einzelfall betroffenen Veranstaltungsort einschlägig ist und die betroffenen Regelungen nicht ausdrücklich den Leistungsbereich oder

das Gewerk betreffen, das vertraglich durch Ostalb PA geschuldet ist.

(9) Sollte die Leistungserbringung für Ostalb PA durch Gründe, die vom Kunden verursacht werden oder deren Abwendung oder Einhaltung

Pflichten des Kunden darstellen, so wesentlich erschwert sein, dass Ostalb PA eine Leistungserbringung nicht zumutbar ist, hat Ostalb PA das

Recht, den Aufbau und die Erbringung der geschuldeten Leistungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere bei Nichteinhaltung der

vorstehenden Absätze (1) – (8) durch den Kunden.

(10) Der Kunde stellt die Firma Ostalb PA bezüglich Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die in

vorstehenden Absätzen (1) – (8) geregelt sind, von der Haftung frei mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma

Ostalb PA oder dieser zurechenbarer Personen.

(11) Der Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Fahrzeugen sowie Geräten der Firma Ostalb PA

und Verletzungen des Personals der Firma Ostalb PA, sofern er seinen oben in Absätzen (1) – (8) genannten Pflichten nicht nachkommt. Ebenso

haftet der Kunde für Beschädigungen oder Abhandenkommen der Anlagen der Firma Ostalb PA durch seine Person, durch vom Kunden

beauftragte Personen, durch das Publikum oder durch Randalierer oder durch Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln.

Dies gilt nicht, sofern sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Kunde ist darüber

informiert, dass die Geräte und Ausrüstungen der Firma Ostalb PA nicht gegen Abhandenkommen / Diebstahl versichert sind. Diese

Versicherung muss durch den Kunden auf dessen eigenen Wunsch abgeschlossen werden, sollte er die diesbezüglich bestehende Haftung nicht

selbst tragen wollen.

(12) Im Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen

und Fahrzeuge der Firma Ostalb PA. Die gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Firma Ostalb PA herbeigeführt

wurde.

§ 5 Kündigung durch den Kunden

(1) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, ist eine pauschal abgestufte Entschädigung zu

bezahlen und zwar je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt.

Bei einer Kündigung vor Beladung der Fahrzeuge der Firma Ostalb PA oder vor Beginn der Leistungserbringung durch Ostalb PA beträgt die

Entschädigung pauschal 35% der Auftragssumme zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei einer Kündigung nach der Beladung der Fahrzeuge der Firma Ostalb PA, nach Abfahrt der Mitarbeiter und/oder Fahrzeuge der Firma Ostalb

PA an den Veranstaltungsort oder nach Beginn der Leistungserbringung, je nachdem, was früher eintritt, ist die gesamte Auftragssumme

geschuldet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Ostalb PA im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. die

Aufwendungen von Ostalb PA niedriger waren oder Ostalb PA es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der eingesparten Arbeitskräfte und

Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, hat dieser die durch die Kündigung der Firma Ostalb

PA entstehenden Schäden oder Mindereinnahmen zu ersetzen.

§ 6 Haftung der Firma Ostalb PA

(1) Die Firma Ostalb PA haftet

– in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe, Gesellschafter und leitenden Angestellten.

– dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese Verletzung auf Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

– außerhalb der Vertragspflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma Ostalb PA

kann sich kraft Handelsbrauch freizeichnen.

– der Höhe nach in letzteren zwei Fallgruppen auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens.

(2) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

(3) Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB

Die Firma Ostalb PA stellt dem Kunden für die bestellte Leistung oder Lieferung eine Rechnung aus, die mit der Leistung oder Lieferung oder

in angemessener Zeit nach Erbringung der Leistung ausgehändigt wird. Es bleibt der Firma Ostalb PA jedoch nach freiem Ermessen

vorbehalten, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Vorauszahlungen werden bei der nachfolgenden

Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung

zu zahlen. Die Zahlung gilt mit Eingang auf dem Konto der Firma Ostalb PA als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins, es sei denn, dass die Firma Ostalb PA einen höheren Zinssatz nachweisen kann.

(2) gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB

Die in § 7 Absatz (1) genannten Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Unternehmer, sofern nachfolgend keine abweichenden

Regelungen getroffen sind.

Im Falle der Schlechterfüllung seitens Ostalb PA steht dem Kunden, der Unternehmer ist, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die

Leistung war offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag

in angemessenem Verhältnis zu der Schlechterfüllung und dem voraussichtlich eingetretenen Schaden steht. Der Kunde ist nicht berechtigt,

Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag einschließlich

etwaiger geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der schlecht erbrachten Leistung steht.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

an die Firma Ostalb PA zu bezahlen, es sei denn, dass die Firma Ostalb PA einen höheren Zinssatz nachweisen kann.

(3) Allgemeines

Ein Abzug vom Skonto ist nur dann zulässig, wenn dies durch die Firma Ostalb PA schriftlich und ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart

wurde. Wird die Zahlung durch den Kunden nicht innerhalb der hierfür vereinbarten Frist geleistet, so kann der Skontobetrag von der Firma

Ostalb PA nachgefordert werden.

Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer – ggf. vorbehaltlich Rechnungen gegenüber

gewerblichen Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Schecks werden nur nach entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Bezahlung gilt erst mit

Einlösung des Schecks durch die Bank als erfolgt. Einzugskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Die Zahlung eines Kunden wird durch die Firma Ostalb PA auf die älteste Schuld des Kunden verrechnet. Sollten der Firma Ostalb PA durch

ältere Schulden Kosten bzw. Zinsen, insbesondere im Sinne von Verzugsschäden, entstanden sein, so wird zunächst auf die Zinsschuld und erst

im Anschluss auf die Hauptforderung gegen den Kunden verrechnet.

§ 8 Teilleistungen und Aufrechnungsverbot

Teilleistungen durch die Firma Ostalb PA sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen

aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Gerichtsstand und Rechtsgeltung

Alleiniger Gerichtsstand bei vorhandener Kaufmannseigenschaft des Kunden ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

Streitigkeiten der Sitz der Firma Ostalb PA. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

§ 10 Datenschutz

Die Firma Ostalb PA wird sämtliche geltenden datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten.

§ 11 Schriftform, Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Sofern in diesen Geschäftsbedingungen ein Schriftformerfordernis bestimmt wurde, muss eine Abbedingung dieses

Schriftformerfordernisses ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine stillschweigende Abbedingung des Schriftformerfordernisses ist ausgeschlossen.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Ostalb PA und der

Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am

nächsten kommt.


BESONDERE MIETBEDINGUNGEN FÜR ANLAGEN VON OSTALB PA

§ 1 Geltungsbereich, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, nachfolgend sind spezielle Regelungen zum Abschluss eines

reinen Mietvertrages (Dry Hire) über Anlagen und Geräte der Firma Ostalb PA getroffen.

§ 2 Allgemeines

Die nachfolgend aufgeführten Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossen Mietvertrages zwischen dem Kunden (im Folgenden

Mieter genannt) und Ostalb PA.

§ 3 Übernahme des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit

zu überzeugen. Mit der Übernahme der Mietobjekte und der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt er diesen einwandfreien Zustand.

§ 4 Versicherung des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach obigen allgemeinen

Geschäftsbedingungen einzustehen haben, und zusätzlich gegen Elementarereignisse und Witterungsschäden auf eigene Kosten zu versichern

(insbesondere Elektronikversicherung) und zwar ab Versand oder Übernahme vom Lager Westhausen oder jedem anderen Standort der Geräte

bis zur Rücklieferung an Ostalb PA in deren Lager Westhausen.

§ 5 Beschädigung des Mietgegenstandes

(1) Der Mieter haftet für etwaige Störungen, Schäden, den Ausfall oder das Abhandenkommen der gemieteten Geräte während der

Vertragslaufzeit, es sei denn § 6 (1) der oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist einschlägig oder der Mieter kann sich sonst

von seinem Verschulden freizeichnen, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 546 BGB bleiben unberührt.

(2) Bei Rücknahme der gemieteten Geräte behält sich der Vermieter vor, diese innerhalb von fünf Werktagen eingehend auf Beschädigungen

zu überprüfen.

(3) Zur Haftung des Mieters bei Schäden gilt § 4 (11) der oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zum Vorstehenden.

§ 6 Anzeigepflicht, Untermiete

(1) Der Mieter ist verpflichtet, der Firma Ostalb PA Schäden an oder den Verlust von Geräten, die während der Mietzeit auftreten, unverzüglich

anzuzeigen.

(2) Die gemieteten Geräte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Ostalb PA an Dritte weder vermietet noch überlassen oder

veräußert werden.

§ 7 Kündigung durch den Mieter vor Ablauf der Mietdauer

(1) Sagt sich der Mieter, der Unternehmer ist, vom Mietvertrag los oder kündigt er diesen, müssen vom Kunden folgende Abstandssummen an

den Vermieter entrichtet werden:

Lossagen bis eine Kalenderwoche vor Mietbeginn: 10 % vom Brutto-Mietbetrag

Lossagen innerhalb von drei Werktagen vor Mietbeginn: 50 % vom Brutto-Mietbetrag.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Ostalb PA im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. die

Aufwendungen von Ostalb PA niedriger waren oder Ostalb PA es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der eingesparten Arbeitskräfte und

Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Für den Mieter, der Verbraucher ist, gilt § 5 (2) der oben angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Abstandssumme bzw. die Schadensersatzverpflichtung entfällt, wenn der ursprüngliche Mieter einen Dritten als neuen Mieter benennt,

der in gleichem Umfang wie der ursprüngliche Mieter in den Mietvertrag eintritt, es sei denn, der Eintritt ist Ostalb PA unzumutbar.

§ 8 Verspätete Rückgabe

(1) Gibt der Mieter die gemieteten Geräte nicht zum vereinbarten Termin an Ostalb PA zurück, so kann Ostalb PA pro angefangenem weiteren

Tag die volle Tagesmiete zuzüglich gegebenenfalls weiterer entstandener Kosten, insbesondere Kosten wegen Schäden bedingt durch Ausfall

und Verlust von in diesem Zeitraum bereits geplanten weiteren Veranstaltungen oder Aufträgen, vom Mieter ersetzt verlangen.

(2) Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits an dieser Stelle widersprochen.

Version der AGB: 1.0 ~ Stand: Juli 2008 ~ D20/271